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Klaus Gröhn vertellt Vergnöögliches und Besinnliches
Wussten Sie eigentlich, dass die Behörden in Schleswig-Holstein verpflichtet sind, Anträge und Anfragen auf Plattdeutsch zu bearbeiten und zu beantworten? Sogar das deutsche Patentamt in München muss auf Plattdeutsch eingereichte Patentanmeldungen bearbeiten, auch wenn hier allerdings oftmals eine Übersetzung angefertigt werden muss. Denn nach der Sprachcharta des Europarates ist Plattdeutsch kein Dialekt, sondern eine eigene Sprache.Wer die augenzwinkernden Geschichten von ...

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